Landkreis Oldenburg schafft Voraussetzung für Wirtschaftsförderung

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Förderperiode des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung endete

Unternehmer/innen können somit weiter mit den Förderprogrammen Markterschließungsprogramm (MEP) und LKO-Investitionszuschussprogramm (InZupro) des Landkreises Oldenburg unterstützt werden, teil die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Oldenburg (WLO) jetzt mit.

  • Mit dem Markterschließungsprogramm können erstmalige Maßnahmen zur Erschließung eines neuen Marktes, wie z.B. ein Messeauftritt, der Homepageauftritt oder die Erstellung von fremdsprachlichem Werbematerial gefördert werden. Für die Förderfähigkeit ist es u. a. notwendig, dass mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Über das Programm und die Antragsvoraussetzung berät Sie Petra Mittelstädt unter 04431/ 85458. Alle förderfähigen Maßnahmen und weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der WLO
  •  Sie planen z. B. den Bau einer neuen Betriebsstätte im Landkreis Oldenburg oder den Kauf einer gewerblich genutzten Immobilie? Vielleicht kann das LKO-Investitionszuschussprogramm (InZupro) Ihre Investitionsentscheidung erleichtern.

 

Die Höhe der Förderung beläuft sich

  • bei kleinen Unternehmen auf bis zu 15 Prozent
  • bei mittleren Unternehmen auf bis zu 7,5 Prozent

 
der Aufwendungen für eigenbetrieblich genutzte Investitionen im Anlagevermögen, soweit zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Auch in diesem Programm darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Zu dem Programm InZupro berät Sie Andreas Willamowski unter 04431/85354. Nähere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite der WLO

 

„Wir wollen nicht, dass die wirtschaftliche Entwicklung im Landkreis Oldenburg durch ein Förderloch gehemmt wird“, sagte Hans-Werner Aschoff, Geschäftsführer der WLO, der sich über die Entscheidung des Kreistages am Jahresende freute, die kommunalen Förderprogramme zunächst weiter laufen zu lassen.

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